I. Einlösung von Geschenkgutscheinen
1. Gutscheine, die von Whitepoppy Brautmode ausgestellt wurden können nur im Ladenlokal von Whitepoppy Brautmode eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
2. Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
2. Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Kaufvertrages eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
3. Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
4. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung des Kaufs nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
5. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
6. Geschenkgutscheine sind grundsätzlich nur auf Brautkleider anwendbar, sofern sich nichts gegenteiliges aus dem Gutschein ergibt. Insbesondere, jedoch nicht abschließend, sind Accessoires und Schleier von der Anwednung des Gutscheins ausgeschlossen.
7. Geschenkgutscheine sind erst ab einem Warenwert von 1.000 EUR anwendbar, sofern sich nichts anderes aus dem Gutschein ergibt.
8. Pro Kund/in ist nur ein Geschenkgutschein einlösbar.
9. Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn der/die Kund/in die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
10. Geschenkgustcheine sind nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen, sofern sich nichts anderes aus dem Gutschein ergibt.